Page 16 - Ärzteblatt Sachsen, Juni 2026
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GESUNDHEITSPOLITIK



        Antidiskriminierung in der

        Gynäkologie und Geburtshilfe





        Wir sind nicht alle gleich



        R . Schulte­Frohlinde, M . Dhanjal, B . Aktaş  Ausgrenzung ist kein     oder Ethnie beschreiben komplexe so­
                                            neues Phänomen                     ziale und strukturelle Lebensrealitäten,
                                            Rassistische und kolonial geprägte  nicht nur klar abgrenzbare genetische
        Gerechte Versorgung                 Vorstellungen wirken bis heute fort .   Gruppen [22] . Während gesundheitliche
                                                                             A
        als ärztlicher Auftrag              Ein Beispiel ist der inzwischen wider­ Folgen von Rassismus messbar sind,
        Eine gerechte Gesundheitsversorgung  legte, jedoch weiterhin verwendete Be­ konnte eine Einteilung der Menschheit
        gehört zum Kern ärztlicher Ethik [1, 2] .  griff „Morbus mediterraneus“ [8] . Sol­ in biologische „Rassen“ wissenschaft­
        Sie ist nicht nur Ausdruck humanisti­ che Zuschreibungen beeinflussen klini­ lich nie belegt werden [23] .
        scher Haltung, sondern auch medizi­ sche Entscheidungen: Das subjektive  Für die klinische Praxis bedeutet dies,
        nisch notwendig: Diskriminierung und  Schmerzempfinden bestimmter Pati­ dass Studienergebnisse kritisch einge­
        soziale Ausgrenzung wirken sich mess­ entinnengruppen wird häufiger infrage  ordnet werden müssen, um strukturel­
        bar negativ auf Gesundheit, Morbidität  gestellt, was zu Fehldiagnosen [9], ver­ le Ungleichheit sichtbar zu machen oh­
        und Mortalität aus .                zögerter Therapie [10] oder geringerer  ne überholte biologische Konzepte zu
                                            Analgesie  unter  der  Geburt  [11  –  13]  reproduzieren [24 – 26] .
        Bereits soziale Faktoren wie geringes  führen kann .
        Einkommen, niedriges Bildungsniveau                                     Gewicht, Körpernormen und
        oder eingeschränkter Zugang zum Ge­                                     medizinische Versorgung
        sundheitssystem führen zu schlechte­      „Diskriminierung             Auch hohes Körpergewicht korreliert
        ren gesundheitlichen Outcomes [3, 4] .   entsteht häufig unbe-          mit zahlreichen gynäkologischen Er­
                                              wusst – für Betroffene            krankungen, darunter Endometrium­
        Auch Menschen mit Behinderungen                                         karzinom  [27],  polyzystisches  Ovarial­
        sind weiterhin strukturell von gynäko­  ist sie dennoch real.“          syndrom [28], Gestationsdiabetes [28]
        logischer Versorgung ausgeschlossen,                                    und Präeklampsie [29] . Körpergewicht
        etwa durch mangelnde Barrierefrei heit                                  ist jedoch kein Ausdruck individuellen
        [5]  oder fehlende angepasste Bera­ Diskriminierung entsteht häufig unbe­ Versagens, sondern Ergebnis komple­
        tungsangebote . Gleichzeitig sind sie  wusst – für Betroffene ist sie dennoch  xer biologischer, psychologischer und
        überdurchschnittlich häufig von sexua­ real . In einer großen bundesweiten Er­ sozialer Zusammenhänge [30] .
        lisierter Gewalt [6] betroffen und be­ hebung berichteten rassistisch mar­
        richten Diskriminierung in der Verhü­ kierte Frauen deutlich häufiger von Dis­
        tungsberatung [7] . Vor diesem Hinter­ kriminierungserfahrungen im Gesund­  A   Schon seit der Antike wird Menschen­
        grund gewinnt auch die historische  heitswesen . Sie wechselten häufiger   gruppen als den „vermeintlich ‚Anderen‘
        Verantwortung der deutschen Medizin  ihre behandelnden Ärztinnen oder Ärz­  der Verstand, ihre Kultur­ und Zivilisati­
        Bedeutung .  Die  Beteiligung  von  Gynä­ te oder vermieden medizinische Be­  onsfähigkeit abgesprochen“ [22], um
        kologinnen und Gynäkologen an Euge­ handlung  aus  Sorge  vor  schlechterer   deren Ausbeutung und Unterdrückung
        nik und Zwangssterilisationen im Nati­ Versorgung [10] .                 zu legitimieren . Seit der Zeit der Auf klä ­

        onalsozialismus zeigt, dass medizini­                                     rung kam der Wissenschaft eine zent­
        sches Handeln nie außerhalb gesell­ Bekannte Unterschiede bei Erkrankun­    rale Rolle in dieser „Konstruktion von
        schaftlicher Machtstrukturen steht  gen wie Myomen [15], Präeklampsie [16,   ‚Andersheit‘ “ [22, 43] zu . Dazu gehörte
        [46] . Diskriminierung entsteht nicht nur  17], peripartaler Kardiomyopathie [18–  zum Beispiel die Pseudowissenschaft
        durch individuelles Fehlverhalten, son­ 20] oder Frühgeburtlichkeit [21] dürfen   der „Kraniometrie“, also der Schädelver­
        dern auch durch etablierte medizini­ dabei nicht vorschnell biologisch inter­  messung, mit dem Versuch der Kon ­
        sche Denkweisen [1, 8] .            pretiert werden . Kategorien wie race   s truktion menschlicher „Rassen“ [44] .


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