Page 22 - Ärzteblatt Sachsen, Juni 2026
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GESUNDHEITSPOLITIK
Zahn- und Humanmedizin im Dialog
Gemeinsame Fortbildung für wirksamen Kinderschutz
„Das Kind hat nichts gesagt, und blaue Die Personen, die die Personensorge • § 34 StGB – rechtfertigender Not
Flecken sind doch auch nicht da .“ innehaben – meist die Eltern, aber auch stand: ermöglicht bei akuter Gefahr
Solche oder ähnliche Annahmen führen Vormünder, Pflege oder Adoptiveltern den Schutz des hochrangigen
häufig dazu, dass Hinweise auf eine oder Großeltern – beabsichtigen in der Rechtsguts „Kind“ und
Kindeswohlgefährdung übersehen oder Regel keinen Schaden am Kind . Häufig • § 4 KKG (Bundeskinderschutzgesetz):
sogar bagatellisiert werden . Formen sind sie überlastet, überfordert, konsu regelt Vorgehen, Beratung, Daten
der Gefährdung reichen von körperlicher mieren bewusstseinsverändernde Sub übermittlung und die Information
und psychischer Misshandlung über stanzen oder sind selbst körperlich oder des Jugendamtes bei gewichtigen
sexualisierte Gewalt bis hin zu ausge seelisch belastet . Auch wenn wir Situ Anhaltspunkten für eine Kindes
prägten Vernachlässigungen . Beson ationen nachvollziehen können oder wohlgefährdung (Abb . 1) .
ders Vernachlässigungen und psychi Erklärungen plausibel erscheinen, sollte
sche Misshandlungen nehmen prozen dies keinesfalls mit Einverständnis Zahngesundheit und Kinderschutz
tual den größten Anteil der Gefähr oder einer Zustimmung verwechselt Die Rolle der Zahnmedizin sowie die
dungslagen ein . werden . Ziel ist stets der wirksame Beobachtungen des zahnmedizinischen
Kinderschutz durch geeignete und not Praxisteams werden oftmals unter
In nahezu allen Professionen begegnen wendige Hilfen . schätzt, weshalb ihr mit diesem Artikel
uns schutzbedürftige Kinder und über ein besonderes Augenmerk geschenkt
forderte Familienkonstellationen . Mög Es besteht in Deutschland keine Mel werden soll . Über die Behandlung kari
licherweise sind Sie die erste Person, depflicht für die Human oder Zahnme öser oder verletzter Zähne hinaus kann
die irritiert ist, Fragen stellt, Hilfe an dizin, aber eine Befugnisnorm . Zwei sie einen wesentlichen Beitrag zum Kin
bietet oder Differenzialdiagnosen in zentrale Gesetze bieten eine entspre derschutz leisten . Was kann die Zahn
Betracht zieht . chende Arbeitsgrundlage: medizin daher im Kinderschutz tun?
Abb . 1: Die Vorderseite der Kitteltaschenkarte vom Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen zum § 4KKG
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