Page 5 - Ärzteblatt Sachsen, Januar 2023
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BERUFSPOLITIK



        68. Kammerversammlung




        Auf Grund der Ablehnung einer neuen                                     son    dern wurden der Kammer mit Zu  -
        Gebührenordnung der Ärztlichen Stelle                                   stimmung des Vorstandes vom Staats-
        Strahlenschutzverordnung auf der 67 .                                   ministerium Umwelt und Landwirt-
        Kammerversammlung am 9 . November                                       schaft 2002 mit der Maßgabe übertra-
        2022 konnte der Wirtschaftsplan für                                     gen, dass die Ärztliche Stelle vollum-
        2023 nicht abgestimmt werden . Da -                                     fänglich durch Gebühren finanziert
        durch war es notwendig, eine außer-                                     werden kann . Dieser Sachverhalt wird
        planmäßige Kammerversammlung ein-                                       durch einen separaten Teilhaushalt
        zuberufen, um die finanzielle Hand-                                     jährlich  im  Gesamtplan  der  Kammer
        lungsfähigkeit der Landesärztekammer                                    abgebildet . Das Ergebnis dieses Teil-
        für 2023 zu gewährleisten .                                             haushaltes war im Jahr 2021 defizitär
                                                                                und auch in 2022 ist mit einem negati-
        Der Präsident, Erik Bodendieck, stellte                                 ven Saldo zu rechnen . Eine Gebühren-
        zu Beginn den angepassten Wirtschafts-                                  erhöhung ist damit aus rechtlichen und
        plan 2023 vor, der nach der Ablehnung                                   finanziellen Gründen geboten .
        der Änderung der Gebührenordnung                                    © SLÄK
        durch die Kammerversammlung am      Erik Bodendieck, Präsident          Die Mandatsträger sind dieser Argu-
        9 . November 2022 erarbeitet wurde .                                    mentation, die durch den Vertreter der
                                            verweigert . Der Vorstand stimmte die- Aufsichtsbehörde bekräftigt wurde,
        Dieser kompensiert die fehlenden Ge - sem Wirtschaftsplan mehrheitlich zu,  gefolgt und haben den überarbeiteten
        bühren der Ärztlichen Stelle Strahlen- allerdings mit Vorbehalten .     Wirtschaftsplan 2023 mit großer Mehr-
        schutz verordnung in Höhe von 80 .300                                   heit abgelehnt .
        Euro durch eine Entnahme aus der Rück- Problematisch wird sowohl vom Vor- Als logische Folge wurde die Satzung
         lage Mittel für Folgehaushalte in glei- stand wie auch vom Ausschuss Finan- zur Änderung der Gebührenordnung als
        cher Höhe .                         zen gesehen, dass die Ärztliche Stelle  nächster Tagesordnungspunkt noch-
                                            damit teilweise aus Kammerbeiträgen  mals aufgerufen und vom Präsidenten
        Das Gesamtvolumen ist mit 16 .824 .400  finanziert werden würde . Die Aufgaben  ausführlich erläutert . Die Begründun-
        Euro unverändert . Der Ausschuss Fi - der Ärztlichen Stelle Strahlenschutz- gen zur Änderung wurden in der Be -
        nanzen hat diesem Entwurf des Wirt- verordnung sind nicht im Sächsischen  richterstattung zur 67 . Kammerver-
        schaftsplanes 2023 seine Zustimmung  Heilberufekammergesetz  verankert,  sammlung bereits dargestellt (siehe
























                                                                                                                © SLÄK

        Erstmals kamen die Mandatsträger zu einer außerplanmäßigen Kammerversammlung zusammen .



        Ärzteblatt Sachsen  1|2023                                                                                 5
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